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Ausschreibungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Brandschutz

1. Stellvertretende/-r Stadtwehrleiter/-in - Technik

Gemäß § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) ist ab dem 01.11.2024 die ehrenamtliche Position als

Stellvertreter/in des Stadtwehrleiters – Technik

im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.

Aufgabenbereich:

Die Aufgaben des/der stellvertretenden Stadtwehrleiters/in für Technik umfassen insbesondere:

  • Beratung des Trägers der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen zur Brandbekämpfung.

  • Ansprechpartner/in in technischen Belangen für alle Ortswehren.

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter.

  • Personalführung des Funk- und Bekleidungswartes.

Die genauen Aufgaben werden durch die Dienstanweisung des Bürgermeisters der Stadt Harzgerode geregelt.

Aufwandsentschädigung:

Der Funktionsträger erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungssatzung der Stadt Harzgerode.

Qualifikationen und Bedingungen:

Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind gemäß § 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren folgende Qualifikationen/Bedingungen erforderlich:

  • Abgeschlossene Führungsausbildung „Verbandsführer(in)“ sowie abgeschlossener Lehrgang „Leiter(in) einer Wehr“.

  • Aktive Mitgliedschaft in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Harzgerode.

Bewerbung:

Der Termin und der Ablauf der Wahl werden rechtzeitig durch den Träger der Feuerwehr bekanntgegeben.

Bewerbungen richten Sie bitte bis einschließlich 23.08.2024 an:

Stadt Harzgerode Brandschutz
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

Den Bewerbungsunterlagen sind die Nachweise der notwendigen Qualifikationen sowie eine kurze Darlegung Ihrer Eignung für diese Stelle beizufügen.

 

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2. Stadtfunkwart/-in

Gemäß § 3 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Harzgerode ist ab dem 16.11.2024 die ehrenamtliche Position als

Stadtfunkwart/-in

für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.

Aufgabenbereich:

Die Aufgaben des/der Stadtfunkwarts/-in umfassen insbesondere:

  • Erstellung von Bedarfsmeldungen zur Haushaltsplanung.

  • Beschaffung neuer Funk- und Meldetechnik über das Fachamt.

  • Organisation der Programmierung der Funk- und Meldetechnik.

  • Organisation notwendiger Reparaturen.

Diese Funktion ist fachlich dem stellvertretenden Stadtwehrleiter – Technik unterstellt.

Die genauen Aufgaben werden durch die Dienstanweisung des Bürgermeisters der Stadt Harzgerode und die Funktionsbeschreibung geregelt.

Aufwandsentschädigung:

Der Funktionsträger erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungssatzung der Stadt Harzgerode.

Qualifikationen und Bedingungen:

Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird vorausgesetzt, dass der Kamerad/die Kameradin Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Harzgerode ist und den Lehrgang „Sprechfunk“ erfolgreich absolviert hat.

Bewerbung:

Der Termin und der Ablauf der Wahl werden rechtzeitig durch den Träger der Feuerwehr bekanntgegeben.

Bewerbungen richten Sie bitte bis einschließlich 23.08.2024 an:

Stadt Harzgerode Brandschutz
Marktplatz 1
06493 Harzgerode

Den Bewerbungsunterlagen sind die Nachweise der notwendigen Qualifikationen sowie eine kurze Darlegung Ihrer Eignung für diese Stelle beizufügen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Di, 06. August 2024

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