+++ Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt werden verlängert +++
Sachsen-Anhalt verlängert die Regelungen der 18. Eindämmungsverordnung bis zum 7. Dezember 2022. Das hat die Landesregierung am 22.11.2022 in Magdeburg beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen, wie dem Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV. Das weitere Vorgehen Sachsen-Anhalts in der Corona-Pandemie soll im Nachgang der nächsten Sitzungen der Gesundheitsministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz am 6. Dezember im Kabinett beraten werden. Deren Ergebnisse zur Masken- und Isolationspflicht sollen in die Beratungen einfließen.
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