+++ 2. Änderung der 17. Corona-Eindämmungsverordnung = Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 25.06.2022 gelten +++
Am 24.05.2022 hat die Landesregierung die 2. Änderung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 25.06.2022 gilt.
Die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor. Kontaktpersonen - Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
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