Ausschreibung - Stadtwehrleiter/-in
Ausschreibung
- für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Brandschutz-
Gem. § 15 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) ist ab 15. Juni 2022 die ehrenamtliche Funktion als
Stadtwehrleiter/in
im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen.
Der Aufgabenbereich des Stadtwehrleiters/der Stadtwehrleiterin umfasst insbesondere:
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die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gem. § 1 Abs. 3 & 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Harzgerode, insbesondere Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Harzgerode und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen
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die Beratung des Trägers der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung und Hilfeleistung,
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die Einhaltung der allgemeinen Strukturgliederung der Feuerwehr.
Im Detail regeln sich die Aufgaben nach Dienstanweisungen des Bürgermeisters der Stadt Harzgerode. Der Funktionsträger erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Harzgerode.
Für die Wahrnehmung der Aufgabe werden gem. § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren folgende Qualifikationen/Bedingungen vorausgesetzt1:
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abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer(in)“ sowie abgeschlossener Lehrgang „Leiter(in) einer Wehr" 2
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aktive Mitgliedschaft in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Harzgerode
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keine Hinderungsgründe i. S. d. § 14 Abs. 2 Brandschutzgesetz LSA
Bewerbungen richten Sie bitte bis einschließlich 25.03.2022 an die Stadt Harzgerode, Brandschutz, Marktplatz 1, 06493 Harzgerode. Den Bewerbungsunterlagen sind die Nachweise der notwendigen Qualifikationen sowie eine kurze Vorstellung Ihrer Person und die Eignung für diese Stelle beizufügen.3
Harzgerode, den 28.02.2022
Weise
Bürgermeister
1 Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Träger der Feuerwehr.
2 Auf die Bestimmungen der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, insbesondere Teil I Nr. 1.5. wird verwiesen
3Geeignete Bewerber werden den Ortswehrleitern zur Vorschlagswahl vorgestellt. Der Termin und der Ablauf der Vorschlagswahl durch die Ortswehrleiter werden rechtzeitig durch den Träger der Feuerwehr bekanntgegeben.
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Veröffentlichung
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