+++ Angepasste Teststrategie - PCR-Tests künftig nur nach positivem Antigen-Schnelltest +++
Die geänderte Coronavirus-Testverordnung, die die Kostenübernahme für die Tests regelt, ist am 12. Februar 2022 in Kraft getreten.
Danach gilt künftig:
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Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest geben.
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Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.
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Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.
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Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
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Auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.
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