+++ Gremiensitzungen der Stadt Harzgerode entfallen bis auf Weiteres +++
Unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage entfallen bis auf Weiteres alle geplanten Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie die Sitzungen der Ortschaftsräte.
Sollte es erforderlich sein in einer dringenden Angelegenheit, die keinen Aufschub duldet, eine Entscheidung des Stadtrates, seiner Ausschüsse oder Ortschaftsräte herbeizuführen, können durch ein schriftliches Verfahren wichtige Entscheidungen zügig und verantwortungsvoll umgesetzt werden. In diesem Falle findet die Verfügung des Landkreises Harz vom 02.12.2021 Anwendung, durch die eine sonstige außergewöhnliche Notsituation im Sinne des § 56a Abs. 1 Satz 2 KVG LSA festgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund können die Regelungen des § 56a Abs. 2 bis 6 KVG LSA unmittelbar zur Anwendung gebracht und Abstimmungen in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.
Sind Entscheidungen dieser Art notwendig, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 14 Abs. 5 Hauptsatzung der Stadt Harzgerode an den für öffentliche Bekanntmachungen festgelegten Schaukästen der jeweiligen Ortschaft.
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