+++ Was bedeutet Quarantäne (Absonderung) und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in Schulen und Horten für die Eltern bei positiv getesteten Kindern? +++
Die vom Landkreis Harz erlassenen Rechtsverordnungen beinhalten folgende Regelungen, die die Eltern zu beachten haben:
=> Kinder, die in einem Selbsttest ein positives Ergebnis erhalten haben, haben sich unverzüglich einer PCR-Testung zu unterziehen und sich gemäß der Absonderungsallgemeinverfügung des Landkreises Harz in häusliche Quarantäne zu begeben, bis ihr PCR-Testergebnis vorliegt. Ist das PCR-Testergebnis negativ, wird die häusliche Quarantäne aufgehoben.
=> Kinder, die zu einem positiv getesteten Kind Kontakt hatten, haben zur Vermeidung einer häusliche Quarantäne 5 Tage folgende Maßnahmen durchzuführen:
-tägliche Selbsttests unter Aufsicht vor Unterrichtsbeginn, unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes,
-Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht und im Schulgebäude,
-im häuslichen Umfeld ist verstärkt auf Symptome einer COVID-19-Infektion, insbesondere auf eine erhöhte Körpertemperatur über 38 Grad Celcius, zu achten.
=> Schul- und Hortkinder mit COVD-19-Typischen Symptomen wie z.B. erhöhter Körpertemperatur dürfen das Gelände von Schulen und Horten nicht betreten. Ausgenommen davon sind Kinder, die ein ärztliches Attest vorlegen können, das belegt, dass die COVID-ähnlichen Symptome durch Allergien und chronische Erkrankungen hervorgerufen werden.
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