Information des Landkreises Harz zur Vorgehensweise bei der Fallbearbeitung positiv getesteter Personen unter aktiver Mithilfe der Betroffenen
Aufgrund der rapide ansteigenden Fallzahlen kommt das Gesundheitsamt des Landkreises Harz mit der Fallbearbeitung nicht hinterher. Insgesamt ist ein Fallbearbeitungsrückstand von mehr als 500 Fällen eingetreten. Das ist Anlass, die Intensität von Ermittlung und Betreuung herabzusetzen, damit jeder Bürger, der mittels PCR-Test positiv auf SaRS-CoV-2 getestet worden ist, wieder zeitnah vom Gesundheitsamt kontaktiert werden kann. Damit das gelingt, ist die Mithilfe der Betroffenen erforderlich.
Es wird ab sofort nach dem hier beschriebenen Verfahren vorgegangen:
Es werden nur noch die positiv getesteten Personen kontaktiert. In diesem Gespräch erfolgt eine Abklärung relevanter Kontakte, wobei das Augenmerk auf den ungeimpften Haushaltsmitgliedern und sonstigen sehr engen Kontakten liegt. Die positiv getesteten Personen soll diese Kontaktpersonen darüber informieren, dass und bis wann für sie eine Quarantäne gilt.
Der positiv getesteten Person wird die Absonderungsallgemeinverfügung des Landkreises Harz zugeschickt (im Internet unter www.kreis-hz.de), die weitere Informationen enthält und zunächst als Grundlage für die Quarantäne gilt.
Die positiv getesteten Personen übermittelt dem Gesundheitsamt die Daten der Kontaktpersonen, damit diese dann eine personalisierte Absonderungsverfügung erhalten können.
Es gelten die folgenden Rahmenregeln für die Absonderung
direkter Kontaktpersonen:
• Quarantäne für 10 Tage (ab letztem Kontakt zur positiv getesteten Person)
• Symptomatische Kontaktpersonen sollen sich umgehend per Mail an: oder telefonisch unter: 03941/55 89 20 1 an das Gesundheitsamt wenden
Positiv getestete Person:
• 14 Tage Isolation + Abschlusstest an Tag 14 mittels Antigen Schnelltest / Kinder aus Kitas oder Schulen und Mitarbeiter in Kinder- und Pflegeeinrichtungen an Tag 12 mittels PCR-Test
• Negative Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt an folgende Emailadresse übermittelt werden:
Die Testungen können nur teilweise vom Gesundheitsamt erfolgen. PCR-Testungen sind auch in Fieberambulanzen, bei Haus- oder Kinderärzten möglich. Antigentestungen können nach Beauftragung durch das Gesundheitsamt auch in einigen Testzentren erfolgen.
„Angesichts der steil ansteigenden Infektionszahlen appelliert das Gesundheitsamt an die Bürger, sich die nichtmedizinischen Schutzmaßnahmen (AHA+L) zu Nutze zu machen, um sich vor der Infektion zu schützen. An dieser Stelle muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Situation in den Krankenhäusern sich prekär entwickelt. Bei einer hohen Grundbelegung der Betten, auch der ITS-Plätze steuern die Kliniken auf Situationen zu, in denen entscheiden werden muss, ob der 50jährige ungeimpfte COVID-Patient oder der 70jährige Patient mit Herzinfarkt den Beatmungsplatz erhält. Auch wenn die Zahl der geimpften Infizierten (sogenannte Impfdurchbrüche) inzwischen auch ansteigt, sind es doch häufiger die Ungeimpften, die schwerer erkranken.“, so Amtsärztin Dr. Heike Christiansen.
„Seien Sie solidarisch – mit sich, mit dem Herzinfarktpatienten und mit dem Klinikpersonal, welchem ein weiterer kaum zu bewältigender COVID-Winter bevorsteht. Lassen Sie sich bitte impfen!“, appelliert die Amtsärztin.
Der Beweis, dass die Impfung in der Pandemiebekämpfung einen riesigen Fortschritt für die Gesellschaft und für den Einzelnen bringt und dass gemessen an dem dadurch zu erreichenden Schutz die Risiken vernachlässigt werden können, ist inzwischen weltweit erbracht worden.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreis Harz
Informationen:
https://www.kreis-hz.de/de/coronavirus.html
https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/
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