+++ Der Landkreis Harz gibt per Rechtsverordnung Lockerungen zur aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung bekannt +++
Bis zum 14.07.2021 ist für die folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote keine Vorlage eines negativen Testnachweises mehr notwendig:
1. bei außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen,
2. in Kultureinrichtungen (Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten),
3. Stadt- und Naturführungen,
4. bei der Innengastronomie,
5. beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit- und Sportbäder sowie Fitness- und Sportstudios sowie Sportkursen) mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
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