Wasserfall Selkefälle Frühling | zur StartseiteBrunnen Statue Markt Harzgerode | zur StartseiteWasserturm Sonnenuntergang | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

+++ 14. Corona-Eindämmungsverordnung => Regelungen in Sachsen-Anhalt , die bis zum 14.07.2021 gelten +++

Am 16.06.2021 hat die Landesregierung die 14.SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 14.07.2021 gilt.

 

Nachfolgend sind die neuen Regelungen auszugsweise dargestellt:

Geimpfte und Genesene

Für vollständig geimpfte und genesene Personen gelten die Personenbegrenzungen, mit Ausnahme der flächenbezogenen Zugangsbeschränkungen, weiterhin nicht.

Kontaktbeschränkung

Bisher dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Diese Kontaktbeschränkung wird durch die Empfehlung ersetzt, größere Ansammlungen möglichst zu vermeiden und sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis und vorzugsweise im Freien zu treffen.

Testpflicht bei Kindern und Jugendlichen

Von der Testpflicht ausgenommen werden nicht mehr nur Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Künftig entfällt die Testpflicht für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres). Diese können damit zum Beispiel am Vereinssport in Sporthallen ohne Testung teilnehmen. In Ferienlagern und Ferienfreizeiten genügt eine Testung zu Beginn des Aufenthaltes.

Maskenpflicht

Im ÖPNV kann an Stelle einer FFP2-Maske wieder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (bspw. eine OP-Maske) getragen werden.

Private Feierlichkeiten, Veranstaltungen

Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kann mit 50 Personen gefeiert werden, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl bedarf es einer professionellen Organisation. Professionell organisierte Veranstaltungen und Feiern sind im Freien mit bis zu 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen mit 500 Personen erlaubt. Hier werden ein Hygienekonzept und ein negatives Testergebnis vorausgesetzt.

Sport

Der Sport außerhalb des Vereinssports ist mit mehr als einer weiteren Person oder dem eigenen Hausstand gestattet. Sportanlagen und Schwimmbäder dürfen für einen Kunden bzw. Sporttreibenden je 10 Quadratmeter geöffnet werden. Bei Sportkursen, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, genügt es, wenn durchgängig ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Für den Zutritt zu Sporthallen, Schwimmhallen, Fitnessstudios oder anderen geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Test und Anwesenheitsnachweis erforderlich.

 

Außerschulische Bildungsangebote

Außerschulische Bildungsangebote sowie Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen dürfen öffnen, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt, die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ein Anwesenheitsnachweis geführt wird. Bei einem Gruppenunterricht bis zu 10 Personen entfällt die Testpflicht. Finden Bildungsangebote an mehr als zwei in der Woche regelmäßig im festen Kursverbund statt, so genügt eine Testung zwei Mal pro Woche.

Kinder- und Jugendarbeit

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Jugend- und Familienbildungsstätten dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die allgemeinen Hygieneregeln mit Ausnahme der Abstandsregelungen eingehalten werden und die Verantwortlichen einen Anwesenheitsnachweis führen.

Öffnung von Freizeiteinrichtungen

Diskotheken, Indoor-Spielplätze, Saunen etc. dürfen öffnen, wenn die Gäste einen negativen Test vorlegen können. In Diskotheken ist eine Auslastung von 60 Prozent der zugelassenen Personenzahl erlaubt.

Möglichkeit für die Landkreise und Kreisfreien Städte, Ausnahmen von der Testpflicht zu machen

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an 10 aufeinander folgenden Tagen nach Inkrafttreten der 14. Eindämmungsverordnung kann ab dem Tag, der auf eine ortsübliche Bekanntgabe folgt, von der Testpflicht bei Kulturveranstaltungen, in der Innengastronomie und beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports im geschlossenen Raum abgesehen werden.

Weiterführende Informationen gibt es im Download-Bereich.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Do, 17. Juni 2021

Weitere Meldungen