+++ Der Landkreis Harz informiert über das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse (§ 28b IfSG) ab dem 29.05.2021 +++
Mit Einführung der Regelung des § 28b IfSG (sog. Bundesnotbremse) galten seit dem 23.04.2021 bundesweit einheitliche Regelungen in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ab dem 21.05.2021 lag der Inzidenzwert im Landkreis Harz stabil unter 100. Da der Sonntag und der Pfingstmontag als Feiertag laut IfSG nicht mitgezählt wird, lag der Inzidenzwert am 27.05.2021 den 5. Werktag in Folge unter 100. Somit treten die Maßnahmen nach der sog. Bundesnotbremse ab dem 29.05.2021 auf dem Gebiet des Landkreises Harz außer Kraft.
Insbesondere die Beschränkung des Einzelhandels auf das Einkaufen mit Termin „Click & Meet“, die Durchführung von Wechselunterricht an Schulen sowie die Untersagung von zahlreichen Freizeitaktivitäten und die Schließung von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe entfallen damit.
Die Schulen kehren in den Regelbetrieb und Präsenzunterricht (unter Befreiung der Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht) zurück.
Auch die mit der Bundesnotbremse verfügte Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr entfällt.
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