+++ 13. Corona-Eindämmungsverordnung => Regelungen in Sachsen-Anhalt , die bis zum 13.06.2021 gelten +++
Überall gelten die AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Abdeckung von Mund und Nase, im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen durch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Mundschutz, FFP 2-Maske, etc.).
Am 21.05.2021 hat die Landesregierung die 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die vom 25.05.2021 bis zum 13.06.2021 gilt.
Corona-Lockerungen in Sachsen-Anhalt im Überblick
Die neuen Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit zweistelliger Inzidenz im Überblick:
ZUGANG FÜR GENESENE, GEIMPFTE UND GETESTETE
Zugang zu den Öffnungen in Innen- und Außenbereichen haben grundsätzlich nur die sogenannten drei Gs - Genesene, Geimpfte und (negativ) Getestete.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bestehen: Treffen sind weiterhin mit fünf weiteren Menschen eines anderen Haushalts erlaubt, nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt es nicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unter 50, dürfen weitere fünf Menschen aus weiteren Haushalten dazukommen.
SCHULEN
Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt liegen inzwischen wieder stabil unter einer Inzidenz von 165. Ab diesem Wert müssen die Schulen laut Bundes-Notbremse schließen. Ab dem 7. Juni sollen dann landesweit wieder alle Schulen in den Regelbetrieb wechseln.
GASTRONOMIE
Nach den Außenbereichen dürfen Restaurants, Bars und Cafés auch wieder ihre Innenbereiche öffnen - allerdings nur von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die Tische müssen außerdem 1,50 Meter voneinander entfernt sein, außerdem darf nur ein Gast pro 2,50 Meter Ladenfläche kommen und die Gäste müssen ihren Besuch dokumentieren.
TOURISMUS
Hotels müssen sich nicht weiter auf Geschäftsreisende begrenzen und dürfen auch wieder Touristen aufnehmen. Die Gäste müssen sich allerdings alle 48 Stunden testen. Auch Jugendherbergen und Ferienlager können wieder aufmachen. Freizeitparks sollen weiter nur im Rahmen von Modellprojekten öffnen.
EINZELHANDEL
Für den Handel sind weitere Öffnungen möglich: Dort, wo bisher Einkaufen per Click and Meet erlaubt war, ist künftig keine vorherige Terminbuchung mehr nötig.
KULTUR
Kinos, Theater und andere Kulturhäuser dürfen den Innenraum auch außerhalb von Modellprojekten öffnen. Dabei darf drinnen allerdings nur jeder zweite Platz im Publikum besetzt sein und es dürfen höchstens 50 Besucher kommen. Bei Außenveranstaltungen sind maximal 200 Gäste erlaubt.
Sinkt die Inzidenz dauerhaft unter 50, dürfen auch drinnen bis zu 200 Gäste kommen, sofern dadurch nicht mehr als die Hälfte der Plätze belegt wird, draußen sind dann bis zu 300 Gäste erlaubt. Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 35 soll die Begrenzung weiter gelockert werden.
SPORT
Fitnessstudios, Schwimmbäder und Anbieter von Reha-Sport dürfen wieder öffnen. Allerdings gelten für die Anlagen strenge Zugangsbeschränkungen und die Kontakte müssen dokumentiert werden.
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