+++ 40 Mio. Euro: Härtefallfonds startet in Sachsen-Anhalt +++
Unternehmen, die durch Corona in wirtschaftliche Schieflage geraten sind aber bisher nicht von Hilfsprogrammen profitieren, können ab sofort bei der Investitionsbank die so genannte Härtefallhilfe beantragen. Dafür stehen bis zu 40 Millionen Euro bereit, die zur Hälfte vom Bund und vom Land Sachsen-Anhalt finanziert werden.
Nach der vom Wirtschaftsministerium erstellten Richtlinie können förderfähige Fixkosten wie Mieten, Versicherungen oder Aufwendungen für Zinsen, Strom und Heizung erstattet werden, die zwischen dem 1. November 2020 und Ende Juni 2021 angefallen sind bzw. noch anfallen. Voraussetzung ist, dass die Pandemie in den beantragten Monaten Verluste verursacht hat, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können, und dass die Unternehmen durch besondere Konstellationen keine anderen Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten können. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen Verlust macht, obwohl der Umsatzausfall in einem Monat unterhalb der für die Beantragung der Überbrückungshilfe geforderten Grenze von mindestens 30 Prozent liegt.
Die Härtefallhilfe kann bis zu 100.000 Euro betragen; in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich. Anträge können bis Ende Oktober 2021 über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden.
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