+++ Erstattungsregelung für nicht erhobene Kitabeiträge gilt auch für die Monate Mai und Juni +++
In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Kulturministeriums vom 11.05 2021 wird dazu wie folgt informiert:
Das Land hat den Weg frei gemacht, um auch in den Monaten Mai und Juni Eltern, deren Kinder von angeordneten Kita- und Hortschließungen betroffen sind, die Beiträge zu erstatten. Analog zu den Regelungen für Mai 2020 sowie Januar und Februar 2021 erstattet das Land den Gemeinden die durch die Schließung der Kitas entstehenden Einnahmeausfälle, obwohl die Schließung durch eine Bundesnotbremse und nicht durch eine Landesregelung verordnet wurde.
„Mit dieser familienfreundlichen Regelung bekommen Eltern, die ihre Kinder wegen des Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, die Elternbeiträge erstattet. Für die finanziellen Ausfälle der Gemeinden wird das Land aufkommen. Damit greifen wir Familien und Kommunen gleichermaßen unter die Arme. Wir lassen die Eltern nicht im Regen stehen und sorgen für Verlässlichkeit“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Das Land unterstützt mit der Regelung Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen bzw. freiwillig selbst betreuen und in den Monaten Mai und Juni keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dies gilt, wenn die Schließung der Einrichtung mehr als 14 Kalendertage in einem Kalendermonat andauert.
Durch die Bundesnotbremse kommt es in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, zu Einschränkungen bei der Kinderbetreuung. Greift die Notbremse, dürfen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte nur Notbetreuung anbieten.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Gedenken zum Volkstrauertag am 17. 11. 2024
Fr, 08. November 2024