+++ Kontaktbeschränkungen im Landkreis Harz, die zu Ostern gelten +++
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung eine "Notbremse" beschlossen, die die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, durch Rechtsverordnung zu handeln, wenn die 7-Tage-Neuinfektionsrate an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert "100" überschreitet. Deshalb gelten im Landkreis Harz auch zu Ostern folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Bleiben Sie achtsam, zuversichtlich und gesund!
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