+++ Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe +++
Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht.
Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt.
Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.
Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.
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