+++ Fünfte Verordnung zur Änderung der 9. Corona-Eindämmungsverordnung => Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 10.03.2021 gelten +++
Überall gelten die AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Abdeckung von Mund und Nase, im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen durch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Mundschutz, FFP 2-Maske, etc.).
Am 25.02.2021 hat die Landesregierung die fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die vom 01.03.2021 bis zum 10.03.2021 gilt und deren neue Regelungen wir hier auszugsweise darstellen:
Schulen und Kitas
Nach zweieinhalb Monaten coronabedingten Notbetriebs öffnen in Sachsen-Anhalt die Schulen und Kitas wieder ihre Türen. Außer im besonders belasteten Burgenlandkreis gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten wieder Präsenzunterricht für alle Jahrgänge.
Zudem haben alle Familien wieder die Möglichkeit, ihre Kinder in die Kita zu bringen. An den Grundschulen bekommen die Kinder täglichen Präsenzunterricht in festen Klassen mit fest zugeteilten Lehrkräften. Die älteren Jahrgänge werden in Gruppen geteilt und lernen im Wechsel abwechselnd in der Schule und zu Hause.
Geschäfte dürfen nach Lockdown wieder öffnen
Es dürfen nicht nur Friseursalons und Fußpflegestudios wieder öffnen, sondern auch Baumärkte, Gärtnereien, Blumenläden sowie Fahr- und Flugschulen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Download-Bereich.
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