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Gefahr durch Dachlawinen und Eiszapfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund häufiger werdender Eingaben und Kontrollen im Außendienst ist festzustellen, dass die Gefahr durch Schneeüberhänge und Eiszapfen an Dächern über Gehwegen und Fahrbahnen akuter wird. Durch die derzeitige Witterungslage sind vermehrt Gefahrenpunkte im gesamten Stadtgebiet zu verzeichnen.

 

Dazu gilt folgender Hinweis: Gem. § 2 Absatz 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Harzgerode sind Eiszapfen an Dachrinnen und sonstigen Gebäudeteilen über und an den Straßen und Hauszugängen, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder Höhe über dem Boden für Passanten gefährlich werden können, von dem jeweils Verpflichteten (zumeist Eigentümer) unverzüglich zu entfernen oder entfernen zu lassen. Verzögert sich die Entfernung, sind Absperrmaßnahmen zu treffen (bzw. das Anbringen von Hinweisschildern). Die Regelung gilt entsprechend für Schneeüberhänge.

 

Sollten entsprechende Gefahrenpunkte nicht beseitigt werden, haftet der jeweilige Eigentümer direkt im Falle eines Schadens. Haftpflichtversicherungen übernehmen zumeist die Schäden dann nicht, wenn insbesondere Fahrlässigkeit angenommen werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn o.g. Maßnahmen von den Eigentümern nicht durchgeführt wurden.

Entsprechend sind die Eigentümer aufgefordert eigenverantwortlich ihre Gebäude auf entsprechende Gefahrenquellen zu überprüfen. In mehreren Fällen werden auch seitens der Ordnungsverwaltung Eigentümer hierzu angeschrieben.

 

Sollten Sie selbst Gefahren durch Dachlawinen oder Eiszapfen beobachten, seien Sie bitte umsichtig und melden uns den jeweiligen Standort unter .

 

Ihre Ordnungsverwaltung!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Di, 19. Januar 2021

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