+++ 8. Corona-Eindämmungsverordnung => neue Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 18.11.2020 gelten +++
Maskenpflicht bleibt
Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin sowie auch die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften.
Weniger Regeln für die Gastronomie
Mit Blick auf die kalte Jahreszeit werden der Gastronomie zusätzliche Möglichkeiten eingeräumt. Es dürfe der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden, wenn es eine Plexiglaswand oder ähnliches zur Abtrennung gebe. Mit Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen solle dafür gesorgt werden, dass sich im Innen- und Außenbereich nicht mehr als Zehner-Gruppen bildeten. Wichtig sei, dass Kontakte nachvollziehbar bleiben.
Feiern mit bis zu 1.000 Menschen möglich
Auch größere Feiern in Räumen, die fachkundig organisiert sind, dürfen künftig größer ausfallen. Bislang können dazu höchstens 500 Menschen zusammenkommen, vom 1. November dürften es 1.000 sein. Gruppierungen mit bis zu zehn Personen dürften ohne Mindestabstand beisammen sitzen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt.
Sport und Kultur künftig wieder mit mehr als 1.000 Zuschauern
Profisport- und Kulturveranstaltungen könnten nach besonderer Genehmigung durch Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium mit deutlich mehr Teilnehmern möglich sein.
Clubs und Discos dürfen mit Einschränkungen öffnen
Vom 1. November an können demnach Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Sie dürfen nicht mehr als 60 Prozent der maximal zugelassenen Besucherzahl einlassen. Es müssen Anwesenheitslisten geführt und Mindestabstände beachtet werden.
Vorerst grünes Licht für Weihnachtsmärkte in Sachsen-Anhalt
Das Land gibt Weihnachtsmärkten eine Perspektive: Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, sollen erlaubt werden, so sich das Infektionsgeschehen im Land nicht deutlich verschlimmert. Verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal soll Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindern.
Friseure, Restaurants und Co. brauchen keine Adresslisten mehr
Die Kontaktlisten in Restaurants, bei Friseur, Kosmetik oder anderen Dienstleistungen entfallen künftig. Bei Veranstaltungen und Feiern mit mehr als 50 Personen, in Sportstätten und Diskotheken müssen sie weiter geführt werden, um Kontaktpersonen und mögliche Infektionswege nachvollziehen zu können.
Landesregierung appelliert an Sorgfalt der Bürger
Ministerpräsident Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne machten deutlich, dass dem eigenverantwortlichen Verhalten des Großteils der Bürgerinnen und Bürgern das vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen zu verdanken sei. Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und der Rückkehr vieler Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter aus dem Urlaub oder den Ferien in den Alltag sei aber weiterhin viel Disziplin bei der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erforderlich. Daher beabsichtigt die Landesregierung in Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften die Einhaltung der Maskenpflicht verstärkt zu kontrollieren.
Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig. Die Landesregierung betont allerdings, dass sie die Regeln jederzeit wieder verschärfen könne, sollte sich das Infektionsgeschehen verschlimmern.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Gedenken zum Volkstrauertag am 17. 11. 2024
Fr, 08. November 2024