Pressemitteilung zur Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Harz
PRESSEMITTEILUNG des Landkreis Harz
196/2020
10.09.2020
+++Afrikanische Schweinepest in Brandenburg nachgewiesen
Hinweise des Amtstierarztes+++
Mit der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Spree-Neiße im Bundesland Brandenburg, wurde erstmals in Deutschland diese für Haus- und Wildschweine hoch kontagiöse und meist tödlich verlaufende Tierseuche nachgewiesen. Diese Tierseuche ist nicht auf andere Tierarten übertragbar und für den Menschen ungefährlich. Große wirtschaftliche Schäden wären jedoch zu erwarten, wenn Hausschweinebestände infiziert werden.
„Aus diesem Grunde werden alle Schweinehalter im Landkreis Harz aufgefordert, sämtliche Biosi-cherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen. Die Zutrittsrechte für Schweineanlagen, große, Kleinst- oder Einzelbestände sind auf das Mindestmaß und nur für autori-sierte Personen zu beschränken. Bisher dem Veterinäramt des Landkreises Harz nicht angezeigte beziehungsweise nicht genehmigten Schweine- und Schwarzwildhaltungen einschließlich Freilandhal-tungen sind unverzüglich anzuzeigen“, sagt Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig.
Eine Nichtanzeige von Schweinehaltungen jeglicher Art hätte erhebliche finanzielle Konsequenzen in Form eines Bußgeldes. Verstöße können gemäß Tiergesundheitsgesetz mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30000 Euro geahndet werden.
„Halter von Schweinen in Freilandhaltungen müssen sich darauf vorbereiten, Schweine aufstallen zu können. Zudem tragen Jägerinnen und Jäger eine besondere Verantwortung. Schwarzwild muss in-tensiv bejagd werden. Todfunde, krank erlegtes Schwarzwild müssen unverzüglich dem Veterinäramt angezeigt und beprobt werden“, ergänzt Dr. Miethig.
Schweinehaltungen können im Veterinäramt unter nachfolgenden Telefonnummern angezeigt werden: 3941/59 70 44 30, -4483 und -55 23.
Im Internet unter https://www.kreis-hz.de/de/veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung.html ist das Anmeldeformular für Tierhaltungen abrufbar. Dieses ausgefüllte Formular kann unter Verwendung nachfolgender E-Mail-Adresse an das Veterinäramt elektronisch versandt werden: . Darüber hinaus ist ein Merkblatt Schweinehaltungen abrufbar: https://www.kreis-hz.de/de/datei/anzeigen/id/1289462,1167/merkblatt_schweinehaltung.pdf
Slawig
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