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+++ Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen startet - Anträge können bis zum 31.08.2020 online gestellt werden +++

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können ab sofort weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland die Krise schnell überwindet.

 

=> Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Einen Antrag auf Überbrückungshilfe können Unternehmen und Organisationen aller Branchen stellen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

=> Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?

 

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer können die Zuschüsse für betroffene Firmen beantragen. Dazu steht seit dem 08.07.2020 eine Antragsplattform bereit. Nach erfolgreicher Registrierung können dort ab dem 10. Juli und bis spätestens 31. August 2020 online Anträge gestellt werden. 

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe gibt es hier.

=> Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ab dem 10. 07.2020 können online Anträge gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli 2020 erfolgen. das finale  Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020.

=> Wie viel Überbrückungshilfe kann gewährt werden?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs:

Umsatzrückgang
(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)

Erstattung als Überbrückungshilfe

Zwischen 40 % und unter 50 %

40 % der Fixkosten

Zwischen 50 % und 70 %

50 % der Fixkosten

Mehr als 70 %

80 % der Fixkosten

Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden.

Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Do, 09. Juli 2020

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