+++ 7. Corona-Eindämmungsverordnung => neue Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 16.09.2020 gelten +++
Maskenpflicht bleibt
Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin sowie auch die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften.
Open-Air-Veranstaltungen
Ab dem 2. Juli sind fachkundig organisierte Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern wieder erlaubt. Auch Sportwettkämpfe mit Zuschauern können angesetzt werden. Zudem fallen die Kontaktbeschränkungen weg. Voraussetzung bleiben aber die Hygieneregeln, Abstandsgebote und Schutzvorkehrungen. Volksfeste und Jahrmärkte sind weiter tabu.
Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober 2020 keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind.
Kontaktverbot fällt - Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird weiter erhöht
Sachsen-Anhalt lockert das bisherige Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als 10 Personen weiter. Stattdessen gibt es künftig nur noch eine Kontaktempfehlung, sich möglichst draußen und mit nicht zu vielen verschiedenen Menschen zu treffen.
Bei fachkundig organisierten Veranstaltungen in Räumlichkeiten ist die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen, ab 29. August auf 500 Personen beschränkt.
Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kann mit 50 statt bisher 20 Personen gefeiert werden.
Sport mit Zuschauern wieder möglich - mehr Kunden dürfen in Geschäfte
Für Sportwettkämpfe gilt eine Obergrenze von 1.000 Personen (Sportler, Helfer, Zuschauer). Auch Kontaktsport ist wieder erlaubt. Das heißt, bei einem Wettkampf mit 100 Sportlern und noch einmal 100 Helfern, Betreuern und Ordnern, könnten 800 Zuschauer zugelassen werden.
Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte
Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern wieder öffnen. Geschäfte mit mehr als 800 m² dürfen damit wieder mehr Kunden in ihre Läden lassen als bisher erlaubt.
Regeln für Reisebusse werden gelockert - Ferienlager wieder möglich
Im Tourismus gibt es weitere Lockerungen. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen.
In Fernreisebussen wird die Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
Gastronomie-Buffets unter Auflagen erlaubt
In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen und das Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden, wieder erlaubt.
Beherbergung von Besuchern des Landes Sachsen-Anhalt aus Corona-Hotspots unter Auflagen erlaubt
Personen, die aus einem Corona-Risiko-Gebiet innerhalb Deutschlands nach Sachsen-Anhalt einreisen, benötigen dafür ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis.
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