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+++ Informationen zur Briefwahl für die Landratswahl +++

Informationen zur Briefwahl für die Landratswahl am 5. Juli 2020

und einer eventuellen Stichwahl am 19. Juli 2020

 

Wenn Sie am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können, besteht die Möglichkeit mittels Briefwahl abzustimmen. Sofern Sie Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl beantragen, werden Ihnen auch für eine eventuelle Stichwahl am 19. Juli 2020 automatisch Briefwahlunterlagen zugesandt.

 

 

Schriftliche Beantragung:

 

Sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann die Zusendung der Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden.

 

Dafür soll der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Der Antrag ist in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlbüro der Stadt Harzgerode, Marktplatz 1, 06493 Harzgerode zu senden.

 

Erstmals besteht auch die Möglichkeit, den Wahlschein online zu beantragen. Den Link zum Onlinewahlschein finden Sie hier.

 

Auch die Beantragung per E-Mail ist unter der Adresse: möglich. Hierbei sollte die Anschrift, das Geburtsdatum, die Nummer des Wahlbezirkes und die Nummer im Wählerverzeichnis (auf der Vorderseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte zu ersehen) vom Antragsteller angegeben werden.

 

Die Briefwahlunterlagen werden an die auf dem Antrag angegebene Adresse gesandt. Briefwahlunterlagen an ausländische Adressen werden als Luftpost über die Deutsche Post versandt. Hier kann das Wahlbüro keine Garantie dafür übernehmen, dass die Briefe rechtzeitig den Wahlberechtigten erreichen.

 

 

Persönliche Beantragung:

 

Vom 22. Juni bis zum 3. Juli 2020 besteht die Möglichkeit, im Einwohnermeldeamt der Stadt Harzgerode, OT Harzgerode, Marktplatz 2 die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und vor Ort die Wahl vorzunehmen.

 

Der Zutritt zum Gebäude sowie die persönliche Antragstellung wird nur entsprechend der gültigen Infektionsschutzregeln unter Einhaltung der Regelungen des Hygienekonzeptes des Landkreises Harz möglich sein. Bereits jetzt bitten wir die Antragsteller um entsprechendes Verständnis für evtl. längere Wartezeiten.

 

Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes:

Montag              9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag            9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag       9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag               9.00 - 12.00 Uhr (am 3. Juli bzw. 17. Juli bis 18.00 Uhr)

 

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sollte der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahl-benachrichtigungskarte) bereits ausgefüllt bereitgehalten werden um lange Wartezeiten und Warteschlangen zu vermeiden.

 

Wurde eine Person zur Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigt, muss sich der Bevollmächtigte ausweisen

 

 

Beantragung für eine eventuell stattfindende Stichwahl:

 

Erreicht bei der Wahl am 5. Juli 2020 keiner der Bewerber für das Amt des Landrats mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 19. Juli 2020 eine Stichwahl statt.

 

Eine gesonderte Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl wird nicht versandt. Bei der Hauptwahl im Wahllokal ist die Benachrichtigungskarte nur vorzuweisen und verbleibt im Besitz des Wählers für eine evtl. Stichwahl.

 

Für die Stichwahl gilt das Wählerverzeichnis der Wahl vom 5. Juli 2020. Wer erst für die Stichwahl wahlberechtigt wird (d.h. im Zeitraum 6. Juli bis 19. Juli 2020 sechzehn Jahre alt wird), erhält auf Antrag einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen.

 

Briefwahlunterlagen für die eventuelle Stichwahl können bis zum 17. Juli 2020 schriftlich oder persönlich beantragt werden. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Stimmzettel für die eventuelle Stichwahl erst ab 13. Juli vorliegen würden.

 

Ab dem 13. Juli bis zum 17. Juli um 18.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Einwohnermeldeamt zu den o.g. Öffnungszeiten beantragt, entgegengenommen und die Wahl vor Ort durchgeführt werden.

 

 

Weitere Informationen zur Landratswahl finden Sie hier.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Di, 16. Juni 2020

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