+++ 6. Corona-Eindämmungsverordnung => neue Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 01.07.2020 gelten +++
Touristen dürfen Pfingsten wieder nach Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt begrüßt wieder Touristen aus ganz Deutschland.
Sachsen-Anhalt erlaubt wieder größere Familienfeiern
Familienfeiern wie Hochzeiten und Geburtstage, aber auch Beerdigungen sind mit deutlich mehr Gästen möglich.
Vom 28. Mai an dürfen Sachsen-Anhalter zu privaten Feiern bis zu 20 Teilnehmer einladen. Bei Hochzeiten und Beisetzungen sowie Fachtagungen und Delegiertenversammlungen sind bis zu 100 Menschen erlaubt. Vom 1. Juli an liegt diese Begrenzung bei 250 Teilnehmern.
Ziel ist es, ab dem 1. September wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Menschen zu erlauben. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleiben weiter untersagt.
Kontaktbeschränkung wird weiter gelockert
Die Kontaktbeschränkungen in Sachsen-Anhalt werden noch einmal ein wenig gelockert. Die Begrenzung von maximal 5 Personen darf überschritten werden, wenn es sich bei den Teilnehmenden um Angehörige von maximal zwei verschiedenen Hausständen oder in gerader Linie verwandte Personen handelt.
Maskenpflicht bleibt bestehen
Die Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn bleibt bestehen.
Schwimmbäder, Kinos, Fitnessstudios können wieder öffnen
Ab dem 28. Mai dürfen Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen wieder öffnen. Gleiches gilt für Tanzschulen und Reitschulen.
Auch Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen ist ab diesem Zeitpunkt die Öffnung unter Einhaltung von Hygienevorschriften wieder gestattet.
Ebenfalls können Bildungseinrichtungen wie Musikschulen, Fahrschulen oder Sprachkurse wieder öffnen.
Kneipen in Sachsen-Anhalt dürfen wieder öffnen
Auch Kneipen und Bars dürfen unter den geltenden Hygienemaßnahmen wieder öffnen.
Neben Kitas kehren auch Schulen zum Regelbetrieb zurück
Kitas und Schulen kehren ab 2. Juni mit coronabedingten Auflagen zum regulären Betrieb zurück. So werden die Klassen an den Schulen in kleinere Gruppen aufgeteilt und abwechselnd mit den Lehrerinnen und Lehrern in der Schule lernen sowie Aufgaben für zuhause bekommen. Zudem lässt die Landesregierung künftig auch wieder Sportunterricht zu. Los gehen wird es in den Schulen aber frühestens ab dem 8. Juni.
Perspektive für Universitäten
In den Hochschulen wird es im laufenden Semester keine Rückkehr zum Normalbetrieb geben. Der normale Vorlesungsbetrieb soll zum Wintersemester 20/21 beginnen.
Weiterführende Informationen zur 6. Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus finden Sie im Download-Bereich.
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