+++ Die Friedhofsverwaltung informiert +++
Gestaltung des anonymen Gräberfeldes auf dem Friedhof Harzgerode
Zum wiederholten Male wurde festgestellt, dass auf dem anonymen Gräberfeld des Friedhofes in Harzgerode Blumenschmuck, Grablichter und ähnliches außerhalb der hierfür vorgesehenen Stelle abgelegt wird.
Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß § 13 Abs. 7 der Friedhofsordnung der Stadt Harzgerode eine gesonderte Stelle zum Ablegen von Grabschmuck ausgewiesen ist. Da die Anlage und Pflege des anonymen Gräberfeldes der Stadt obliegt, wird verwelkter oder außerhalb der vorgesehenen Stellfläche abgelegter Grabschmuck künftig durch die städtischen Mitarbeiter entfernt.
Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Harzgerode gerne unter der Telefonnummer 039484 / 7476 -309 oder -310 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung
Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen der Stadt Harzgerode
Die Stadt Harzgerode ist als Friedhofsträger für den verkehrssicheren Zustand der städtischen Friedhöfe verantwortlich. Alle Besucher müssen die Gewissheit haben, sich möglichst gefahrlos auf den Friedhöfen bewegen zu können und vor Gefahren geschützt zu sein, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen.
Entsprechend der geltenden Friedhofsordnung sind Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie nicht umstürzen können. Vor allem ältere Grabmale lockern sich jedoch durch Frost und andere Witterungseinflüsse. Starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume oder Einwirkungen vom Wurzelwerk können die Standsicherheit ebenfalls beeinflussen.
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft ist die Stadt Harzgerode verpflichtet, die Grabmäler jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung beschränkt sich nicht nur auf eine bloße Inaugenscheinnahme. Sie erfolgt mittels einer Druckprobe, bei der festgestellt wird, inwieweit das Grabmal dem entsprechenden Prüfdruck standhält.
Die Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf den Friedhöfen der Stadt Harzgerode findet in diesem Jahr im Zeitraum Juni bis August statt.
Bei der Standsicherheitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankungen des Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird er mit einem Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist. Grabmale, die nicht standfest sind und eine Gefahr für Besucher darstellen, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort niedergelegt werden.
Sollten Sie nach Abschluss der jährlichen Standfestigkeitskontrollen einen entsprechenden Aufkleber an dem von Ihnen erworbenen Grab vorfinden, warten Sie bitte zunächst auf ein Schreiben der Friedhofsverwaltung. In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, welches Problem aufgetreten ist, die genaue Bezeichnung der Grabstätte und ein Termin, bis wann das Problem behoben sein muss. Bitte wenden Sie sich dann mit diesem Schreiben an einen Fachbetrieb Ihrer Wahl, um die notwendigen Arbeiten ausführen zu lassen.
Wir bitten Sie, neben der Pflege Ihrer Grabstätte auch selbst die Standfestigkeit Ihrer Grabsteine im Auge zu behalten und hoffen, dass ein Eingreifen durch die Friedhofsverwaltung nicht notwendig werden muss.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne unter der Telefonnummer 039484 / 7476 -309 oder -310 zur Verfügung.
Ihre Friedhofsverwaltung
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