+++ ab 08.05.2020 sind die Spielplätze wieder zugänglich +++
Die Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen nach § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wurde am 5. Mai vom Landkreis Harz erlassen und regelt den Zugang zu Spielplätzen wie folgt:
- Spielplätze sind ab 08. Mai 2020 täglich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Nutzung freigegeben.
- Personenberechtigt zur Nutzung des Spielplatzes sind ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr. Die Nutzung des Spielplatzes in Gruppen von mehr als fünf Kindern ist untersagt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Abstandsregelungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV möglichst eingehalten werden. Dies gilt nicht für Kinder des eigenen Hausstandes. Zwischen mehreren Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m sicherzustellen.
- Die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder ist nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Ist die von der Stadt Harzgerode ausgewiesene maximale Personenanzahl, denen ein Betreten des Spielplatzes gestattet ist, erreicht, darf das Spielplatzgelände von weiteren hinzukommenden Begleitpersonen und den ihnen anvertrauten Kindern nicht betreten werden.
- Begleitpersonen und Kindern, welche erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. Erkältungssymptome jeglicher Art aufweisen, ist das Betreten der Spielplätze (Nutzung) untersagt.
- Der Kontakt zu anderen Begleitpersonen ist unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 m zulässig.
- Die Verhaltensregeln für die Spielplatznutzung sind einzuhalten und werden durch Aushang (Hinweis) auf dem Gelände des Spielplatzes den Nutzern bekannt gemacht.
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