+++Warum besteht Einkaufskorbpflicht in den Märkten?+++
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit seiner neuen Verordnung vom 25.03.2020 Zutrittsbeschränkungen für Supermärkte und andere Geschäfte erlassen. Es darf je 10 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde im Markt oder Geschäft sein. Die Stadt hat gemeinsam mit den Märkten eine Einkaufskorbpflicht abgesprochen, damit es keine Einlasskontrollen mit einem Sicherheitsdienst an den Eingängen geben muss. Der Einkaufskorb dient auch dazu, den derzeit nötigen Abstand zu den Mitmenschen zu wahren, um die Übertragung und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Der Einkaufskorb ist ihr persönlicher Schutz vor Ansteckung und schützt gleichzeitig auch ihre Mitmenschen. Er ist vor allem einfacher zu händeln als ein Personenschützer, der am Eingang des Einkaufsmarktes die Sicherheitsvorschriften geltender Verordnungen durchsetzen würde. Darauf haben wir bewusst verzichtet, weil wir die Auffassung vertreten, das alle Menschen selbständig in der Lage sind, sich und andere zu schützen. Schutz und Selbstschutz sichern die Gesundheit aller.
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