Zutrittsbeschränkung in den Einkaufsmärkten - Zutritt nur mit Einkaufswagen
Die Corona-Pandemie macht weitere Maßnahmen erforderlich, die zum Schutz jedes Einzelnen und damit zum Schutz der Bevölkerung insgesamt dienen. Um dem Abstandsgebot und Kontaktverbot zu entsprechen, sind beim Einkauf folgende Regeln zu beachten:
- Zutritt nur mit Einkaufswagen - pro Person ein Einkaufswagen, der als Abstandshalter dient
- Abstandsmarkierungen in den Kundenbereichen der Märkte beachten und Abstand von 2 m einhalten
- nach Möglichkeit den Einkauf mit Kreditkarte bezahlen
Nutzen Sie bitte die an den Markteingängen bereitgestellten Desinfektionsmittel vor und nach Ihrem Einkauf!
Schützen Sie sich, damit ihre Mitmenschen geschützt sind!
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Fr, 08. November 2024