Brenntage 2018
Information des Landkreises Harz zu den Brenntagen 2018:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab heute bis 20. April 2018 dürfen Haus- und Kleingartenbesitzer im Stadtgebiet der Stadt Harzgerode ihren Grünschnitt einmalig im Jahr 2018 verbrennen.
Das Verbrennen soll jedoch eine Ausnahme darstellen. Grundsätzlich gilt es, Gartenabfälle vorrangig zu verwerten, so dass die Kompostierung generell Vorrang haben sollte. Unbedingt ist das Verbrennmaterial vor dem Verbrennen umzuschichten, damit keine Kleinlebewesen zu Schaden kommen. Das Verbrennmaterial muss trocken sein, so dass eine Rauchentwicklung vermieden werden kann.
Weitere Hinweise und Randbedingungen zur möglichen Verbrennung sind im Internet unter www.kreis-hz.de einzusehen.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallbehörde unter folgenden Rufnummern gern zur Verfügung: 03941/5970 � 5764 oder 03941/5970 � 5793.
Die Entsorgungswirtschaft (EnWi) des Landkreises Harz führt außerdem hierzu auch in diesem Frühjahr wieder Baum- und Strauchschnittsammlungen durch. Die Termine für die Sammlungen können Sie dem Abfallkalender der EnWi entnehmen.
Ihre Ordnungsverwaltung!
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