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Wir suchen SIE für die Schöffenwahl 2018

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden auch in der Stadt Harzgerode insgesamt 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Quedlinburg oder am Landgericht Magdeburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Der Stadtrat der Stadt Harzgerode schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil.

 

Wenn Sie

 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen,
  • in der Stadt Harzgerode Ihren Hauptwohnsitz haben,
  • am 01. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre alt sind,
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sind,
  • nicht in oder für die Justiz oder im Vollzug tätig sind (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.),
  • sich gesundheitlich in der Lage fühlen, das Amt auszuführen,
  • über soziale Kompetenz verfügen sowie ein hohes Maß an Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein besitzen,
  • unparteilich, objektiv und unvoreingenommen Entscheidungen treffen können,

 

dann sind Sie richtig in diesem Amt.

 

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis zum 30. April 2018 bei der Stadt Harzgerode, Marktplatz 1, 06493 Harzgerode bewerben.

 

Weitere allgemeine Informationen zur Schöffenwahl 2018 finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Mi, 14. Februar 2018

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