Wasserturm Sonnenuntergang | zur StartseiteWasserfall Selkefälle Frühling | zur StartseiteBrunnen Statue Markt Harzgerode | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Information zu Mehrjahresbescheiden - Fälligkeit der Grundsteuer

Die Finanzverwaltung  informiert alle Steuerpflichtigen der Stadt Harzgerode, dass in diesem Jahr keine Grundsteuerbescheide versandt werden. Die jeweils fälligen Beträge bitten wir, dem letzten gültigen Steuerbescheid, der im vergangenen Jahr für das Jahr 2017 und Folgejahre ergangen ist, zu entnehmen.

 

Die Grundsteuern werden je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 bzw. bei Kleinstbeträgen zur Hälfte am 15. Februar und 15. August oder gegebenenfalls in voller Summe am 15. August fällig.

 

Bei Jahreszahlern gemäß § 28 Abs. 3 GrStG wird der Jahresbetrag  am 01. Juli fällig.

 

Die konkreten Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen im Jahr 2017 zugestellten Bescheid, der sowohl für das Jahr 2017 als auch die Folgejahre gilt.

 

Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht geschehen, von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates Gebrauch zu machen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt.


Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisungen unter Angabe des Kassenzeichens folgende Bankverbindungen der Stadt :

 

Deutsche Kreditbank         IBAN: DE 35 1203 0000 1005 3553 24

                                          BIC: BYLADEM1001

 

Harzsparkasse                  IBAN: DE 43 8105 2000 0339 8160 15

                                         BIC: NOLADE21HRZ

 

Harzer Volksbank e.V.      IBAN: DE 45 8006 3508 2500 6142 00

                                        BIC: GENODEF1QLB

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen eintreten, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
 

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.


Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Steuern im Rathaus der Stadt Harzgerode, Marktplatz 1,064893 Harzgerode  zu den Sprechzeiten oder telefonisch unter 039484/7476201 oder 7476202 gern zur Verfügung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Do, 18. Januar 2018

Weitere Meldungen