Bundestagswahl 2017
Am Sonntag, dem 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Dann stimmen alle Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags ab. Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 GG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie im Ausland wohnende Deutsche auf Antrag.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier.
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