Informationen zur Hundesteuer 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie darüber, dass im Jahr 2017 keine Hundesteuerbescheide versandt werden.
Der im Vorjahr ergangene Bescheid ist solange gültig bis ein neuer Bescheid verschickt wird oder die Besteuerungsgrundlagen wegfallen.
Sofern Sie keine Einmalzahlung vereinbart haben (Fälligkeit 01.07.), ist ein Viertel des Steuerbetrages zu folgenden Terminen fällig: 15.02.2017, 15.05.2017, 15.08.2017, 15.11.2017.
Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass (gem. § 10 Abs.2 und § 12 Abs. 4 Hundesteuersatzung der Stadt Harzgerode) bis 31.01.2017 die Voraussetzungen nachzuweisen sind, damit Steuerermäßigungen gewährt werden können. Dies betrifft ausschließlich:
> Hunde, deren Halter für diesen Hund Mitglied in einem eingetragenen Hundesportverein sind und
aktiv an Hundesportwettkämpfen teilnehmen,
> Schlittenhunde, die für Sportzwecke gehalten werden.
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