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Informationen zur Hundesteuer 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie darüber, dass  im Jahr 2017 keine Hundesteuerbescheide versandt werden.

 

Der im Vorjahr ergangene Bescheid ist solange gültig bis ein neuer Bescheid verschickt wird oder die Besteuerungsgrundlagen wegfallen.

 

Sofern Sie keine Einmalzahlung vereinbart haben (Fälligkeit 01.07.), ist ein Viertel des Steuerbetrages zu folgenden Terminen fällig: 15.02.2017, 15.05.2017, 15.08.2017, 15.11.2017.

 

Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass (gem. § 10 Abs.2 und § 12 Abs. 4 Hundesteuersatzung der Stadt Harzgerode) bis 31.01.2017 die Voraussetzungen nachzuweisen sind, damit Steuerermäßigungen gewährt werden können. Dies betrifft ausschließlich:

> Hunde, deren Halter für diesen Hund Mitglied in einem eingetragenen Hundesportverein sind und

aktiv an Hundesportwettkämpfen teilnehmen,

> Schlittenhunde, die für Sportzwecke gehalten werden.

 

 

Ihre Finanzverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Fr, 27. Januar 2017

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