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Hinweise zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle

 

Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist in der Stadt Harzgerode  im Zeitraum vom 01. März bis 20. April gestattet.

Im Herbst ist das Verbrennen verboten.

 

Bitte beachten Sie dabei:

  • Das Abbrennen ist nur Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich.
    An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle nicht erlaubt.

  • Jedem Grundstück ist nur einmal im Kalenderjahr das Abbrennen gestattet.

  • Folgende Mindestabstände sind hierbei einzuhalten:
    20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben sowie 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 10 Meter zu naturschutzrechtlich geschützten Gebieten und Objekten

  • Die Verbrennungsstelle darf eine Grundfläche von 1,5 Meter x 1,5 Meter und eine Höhe von 1 Meter nicht überschreiten.
    Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, sodass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

 

Weitere Informationen zur Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises Harz finden Sie unter:

https://www.kreis-hz.de/de/suche/gartenabfallverbrennung-20001066_Info.html

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Do, 16. Februar 2023

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