+++ Sachsen-Anhalt beschließt die 18. Eindämmungsverordnung, die vom 01. bis zum 29. Oktober 2022 gilt +++
In medizinischen Einrichtungen besteht eine Verpflichtung zur Testung sowie zum Tragen einer FFP2-Maske. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Weiterführende Informationen gibt es im Download-Bereich.
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