+++ 1. Änderung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung => Regelungen, die bis zum 15.12.2021 gelten +++
Am 24.11.2021 hat die Landesregierung die 1. Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 15.12.2021 gilt.
Die Erleichterungen des bisherigen, freiwilligen 2-G-Zugangsmodells unterliegen zur Erhöhung des Schutzniveaus künftig als freiwilliges 2-G-Plus-Zugangsmodell stärkeren Zugangsbeschränkungen, die zusätzlich eine Testung erfordern.
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