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Einschränkung des öffentlichen Besucherverkehrs

 

Aufgrund der aktuellen Pandemielage wird der öffentliche Besucherverkehr in der Stadt Harzgerode bis auf Weiteres wieder stärker eingeschränkt. Ein Besuch im Rathaus ist nur in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Wer im Rathaus für welche Angelegenheiten zuständig ist, finden Sie hier.

Wenn Sie einen bestimmten Ansprechpartner kontaktieren möchten, finden Sie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse in dieser Liste.

 

Die Stadtverwaltung bittet darum, Behördengänge auf dringende Angelegenheiten zu beschränken und vorab telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen. Viele Angelegenheiten lassen sich bereits auf diesem Wege klären. Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein, kann ein Termin vereinbart werden, um Ansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden.

 

Beachten Sie bei Ihrem Besuch die weiterhin geltenden strengen Hygiene- und Abstandsregeln. So müssen alle Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem liegen Negativ-Bescheinigungen aus, die ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.

 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Do, 17. Dezember 2020

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