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+++ Übernachtungstourismus soll ab 15. Mai unter Auflagen schrittweise den Betrieb aufnehmen +++

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat heute dem Kabinett einen Stufenplan zur Öffnung der Gastronomie und Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt vorgestellt.

Das Konzept sieht in der ersten Stufe für den Bereich Tourismus vor, dass Ferienhäuser- und Wohnungen bereits ab dem 15. Mai wieder vermietet werden dürfen – zunächst für Einheimische. Campingplätze sollen dann nicht nur für Dauercamper, sondern auch für Reisemobile und Wohnwagen mit autarker Versorgung geöffnet werden. Ab dem 22. Mai dürfen Restaurants öffnen. Auf eine Differenzierung zwischen Außen- und Innengastronomie wird verzichtet – ebenso wie auf eine maximale Gästezahl. Allerdings müssen bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch), Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Davon ausgeschlossen bleiben Tanzlokale und Diskotheken.

Die stufenweise Wiedereröffnung der Gastronomie und Tourismuswirtschaft wird nur dann erfolgreich gelingen, wenn sich alle Akteure, Gastronomen wie Gäste, weiterhin an die Abstandsgebote und Hygienebestimmungen halten“, betonte Willingmann. Sollte es zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommen, müssten die Lockerungen zurückgenommen werden.

Weitere Stufen der Lockerungen

Nach den Plänen des Wirtschaftsministers sollen im Rahmen der zweiten Stufe auch Hotels wieder Gäste empfangen dürfen, sofern sie über Zimmer mit eigenen sanitären Einrichtungen verfügen. Es sollen dann auch Gäste aus ganz Deutschland nach Sachsen-Anhalt reisen dürfen. „Voraussetzung hierbei ist allerdings ein unter den Bundesländern bis dahin abzustimmendes Konzept. Zudem werden wir eine Taskforce beim Wirtschaftsministerium einsetzen, die spezielle Schutz- bzw. Hygienekonzepte entwickeln wird“, betonte Willingmann. Auch Veranstaltungen im kleineren Rahmen sollen Teil der zweiten Stufe werden. Das Kabinett hat sich heute darauf verständigt, über weitere Termine demnächst zu beraten.

Die dritte Stufe würde eine komplette Öffnung aller touristischen Betriebe und Angebote ohne Einschränkungen sowie die Zulassung des Tourismus für ausländische Gäste vorsehen, auch hierfür muss das Kabinett konkrete Termine noch abstimmen, die mit den Bundesvorgaben für den internationalen Tourismus korrespondieren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Di, 05. Mai 2020

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