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Coronavirus - Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes LK Harz

Information des Gesundheitsamtes zur aktuellen Situation im Landkreis Harz – Coronaviren

Aktuell ist im Landkreis Harz kein tatsächlicher Fall einer COVID-Erkrankung bekannt. Sowohl im Gesundheitsamt als auch zunehmend in vielen Arztpraxen erfolgen Abstrichuntersuchungen bei Patienten. Während bis vor ca. einer Woche Menschen im Vordergrund standen, die von einer Reise nach China zurückgekehrt waren, hat sich nun der Fokus auf Rückkehrer aus Italien verlagert.

 

Im Anbetracht der epidemiologischen Situation muss damit gerechnet werden, dass früher oder später auch im Landkreis Harz Erkrankungsfälle nachgewiesen werden.

Problematisch für die Beurteilung von Fällen ist die Tatsache, dass jahreszeitlich bedingt im Territorium ohnehin gehäuft Erkältungskrankheiten vorkommen, die sich im Erscheinungsbild nicht von einer Infektion durch das neue Coronavirus unterscheiden lassen. So werden derzeit auch Fälle von echter Virusgrippe – Influenza – nachgewiesen.

Gleichzeitig kursieren offensichtlich auch verschiedene andere Erreger von Erkältungskrankheiten.

 

Im Landkreis Harz beteiligen sich etliche Kindereinrichtungen auch an einem Erfassungssystem zur Häufigkeit  der wegen Erkältungskrankheiten fehlenden Kinder. Diese zeigt, dass die Zahl von Infektionen hier bereits in der 7. Kalenderwoche hoch gewesen ist.

 

Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Gesundheitsamt Empfehlungen zu allgemeinen Verhaltensregeln zusammengestellt und hier veröffentlicht. Dabei geht es um Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, Empfehlungen für Menschen, die aus Risiko-Gebieten zurückkehren sowie auch Hinweise für Ärzte.

 

Für Fragen zum Thema ist das Gesundheitsamt des Landkreises wie folgt zu erreichen:

Telefon: 03941/59 70 23 02, - 23 20, - 23 82 während der üblichen Dienstzeiten und zusätzlich von Montag - Freitag bis 18 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 18 Uhr

Telefon: 0160 90 63 16 00        

Telefon: 0171 18 20 404

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Mo, 02. März 2020

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