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Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben

INFORMATION DES LANDKREISES HARZ:

 

Gem. der zuständigen Behörde, dem Amt für Veterinärwesen, ist mit sofortiger Wirkung die Aufstallungsanordnung vom 23.11.2016 aufgehoben.

 

Die Begründung erhalten Sie im Anhang.


Hinweis: Im Land Sachsen-Anhalt ist nur im Landkreis Harz (gesamt) und im Salzlandkreis teilweise die Stallpflicht aufgehoben wurde. In allen anderen Landkreisen gilt die Stallpflicht weiter bis auf Widerruf.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Mi, 15. März 2017

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