Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Zuständig für
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
außerhalb der geschlossenen Ortsteile
Straßenmeisterei Gernrode
Auf den Steinen 21, 06507 Gernrode
Tel.: 039485 / 6699 -0
Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
Stadt Harzgerode
Nach dem Straßengesetz Sachsen-Anhalt (StrG LSA) können die Gemeinden durch Satzung
die nach § 47 StrG LSA geregelte Verpflichtung zum Reinigen der Straßen und Gehwege den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke auferlegen.
In allen Ortsteilen der Stadt Harzgerode ist durch die nach wie vor geltenden Satzungen der ehemaligen selbstständigen Städte und Gemeinden die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen.