Wahl Bundestag

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer

 

Das Wahlorganisationsteam der Stadt Harzgerode bedankt sich nochmals recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und eine schnelle und korrekte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses gesorgt haben. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement ist eine ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen für eine Verwaltung nicht zu gewährleisten.

 

Wir hoffen daher auch anlässlich künftiger Wahlen wieder auf die Bereitschaft der zuverlässigen Helferinnen und Helfer zählen zu können.

 

 

Nach der Bundestagswahl

 

Hier das Vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl am 24. September 2017

 

 

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

 

Am Sonntag, dem 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

 

 

Wahlsystem

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

  • Deutsche im Sinne von Art. 116 GG,

  • am Wahltag 18 Jahre oder älter,

  • (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland,

  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sowie

  • im Ausland wohnende Deutsche auf Antrag.

 

 

Wer kann gewählt werden?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden zunächst zur einen Hälfte in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt (Erststimme), zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten (Zweitstimme). Die Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt damit mindestens 598. Diese Zahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.

 

 

Hier finden Sie Informationen zu den Wahllokalen der Stadt Harzgerode und zur Briefwahl.

 

 

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wahlbekanntmachung