+++ 3. Änderung der 17. Corona-Eindämmungsverordnung = Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 23.07.2022 gelten +++
Am 21.06.2022 hat die Landesregierung die 3. Änderung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 23.07.2022 gilt.
Es bleibt in Sachsen-Anhalt bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
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