+++ 1. Änderung der 17. Corona-Eindämmungsverordnung = Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 28.05.2022 gelten +++
Am 26.04.2022 hat die Landesregierung die 1. Änderung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 28.05.2022 gilt.
Die bestehenden Regelungen der 17. Corona-Eindämmungsverordnung gelten weiterhin. Eine Testpflicht an Schulen ist nunmehr nicht mehr notwendig. Einrichtungsbetreibern, Veranstalter sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.
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