+++ 6. Änderung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung => Regelungen in Sachsen-Anhalt, die bis zum 05.03.2022 gelten +++

Bund-Länder-Beschluss

Am 17.02.2022 hat die Landesregierung die 6. Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 05.03.2022 gilt.

 

Lockerungsschritte werden in Abhängigkeit von der Infektionslage und der Krankenhausbelastung umgesetzt.

Folgende Regelungen gelten ab 18. Februar 2022:

  • Keine 2G-Pflicht im Einzelhandel: Beim Zugang zum Einzelhandel entfällt die Nachweispflicht des Immunitätsstatus. Es besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

  • Keine 2G-Pflicht in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven sowie Autokinos und Tierhäusern. Für die genannten Bereiche soll künftig das 3G-Modell gelten.

  • Aufhebung der Kontaktempfehlung für Geimpfte/Genesene: Die Kontaktempfehlung für vollständig geimpfte Personen oder Genesene, sich nicht mit mehr als zehn anderen Personen aufzuhalten, entfällt.

  • Lockerung der Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte/Nicht-Genesene: Die ursprüngliche Regelung, wonach sich Angehörige eines Haushalts und bis zu zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts treffen durften, wird gestrichen. Nunmehr gilt: Private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte oder Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens zehn Personen erlaubt. Diese Personenbegrenzung gilt nicht bei privaten Treffen von zwei Haushalten, einschließlich der zu deren Haushalten gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

In Abhängigkeit von der Krankenhausbelastung sollen ab dem 4. März 2022 weitere Lockerungsschritte in enger Anlehnung an den Bund-Länder-Beschluss (siehe Bild) folgen. Diese betreffen insbesondere:

  • Lockerung der Zugangsregelungen in der Gastronomie/Hotellerie sowie im organisierten Sport.

  • Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen.

  • Öffnung von Diskotheken und Clubs.

In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen laut Bund-Länder-Beschluss (siehe Bild) alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.

Weiterführende Informationen gibt es im Download-Bereich.

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Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Fr, 18. Februar 2022

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