+++ Angepasste Teststrategie - PCR-Tests künftig nur nach positivem Antigen-Schnelltest +++
Die geänderte Coronavirus-Testverordnung, die die Kostenübernahme für die Tests regelt, ist am 12. Februar 2022 in Kraft getreten.
Danach gilt künftig:
-
Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest geben.
-
Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.
-
Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.
-
Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
-
Auch Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests haben.
Weiterführende Informationen gibt es im Download-Bereich.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Blutspende Harzgerode 20.11.2024
Fr, 20. September 2024
Gedenken zum Volkstrauertag am 17. 11. 2024
Fr, 08. November 2024