+++ Information des Landkreises Harz - Erleichterungen für Menschen mit Auffrischungsimpfung (Booster), die bis zum 23.12.2021 gelten +++
Der Landkreis Harz hat am 09.12.2021 eine Änderungsrechtsverordnung erlassen, nach der ab dem 10.12.2021 Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, von der Testpflicht überall da befreit werden, wo das bisher auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend war.
Bezüglich der Selbsttestung in Beherbergungsbetrieben bzw. bei dauerhaften Aufenthalten wurde die Formulierung angepasst. Demnach muss ein Antigen-Schnelltest bei längeren Aufenthalten jeweils nach Ablauf von 24 Stunden wiederholt werden.
Die Regelungen der ersten Änderungsrechtsverordnung der Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodells gelten bis zum 23.12.2021.
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