+++ 5. Änderung der 14. Corona-Eindämmungsverordnung => Regelungen die bis zum 07.10.2021 gelten +++

+++ Sachsen-Anhalt führt 2-G-Zugangsmodell ein +++

 

Am 13.09.2021 hat die Landesregierung die 5. Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 07.10.2021 gilt.

 
Es gibt die Möglichkeit, im 2-G-Modell Veranstaltungen durchzuführen oder in Betrieben anzubieten. Dabei handelt es sich ausdrücklich um ein Angebot nicht um eine Verpflichtung. Wer sich für ein 2-G-Zugangsmodell entscheidet, kann daraufhin nur geimpfte und genesene Gäste (dies gilt auch für das Personal) sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres empfangen.
 
Bei der Durchführung müssen Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Kapazitätsbegrenzungen nicht mehr eingehalten werden. Das 2-G-Zugangsmodell muss vor Beginn bei dem zuständigen Gesundheitsamt über www.lsaurl.de/Anzeige-2-G-Zugangsmodell angemeldet und über einen sichtbaren Aushang/Hinweis vor Ort erkennbar gemacht werden.
 
Daneben behält das bisherige 3-G-Modell, das Getestete und damit Ungeimpfte mit einbezieht, unter Einhaltung der Corona-Einschränkungen weiter seine Gültigkeit. 2-G- und 3-G-Zugangsmodelle können im zeitlichen Wechsel durchgeführt werden, das heißt auch stunden- oder tageweise.
 

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Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Di, 14. September 2021

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