+++ 3. Änderung der 14. Corona-Eindämmungsverordnung => bestehende Regelungen in Sachsen-Anhalt werden bis zum 26.08.2021 verlängert +++
Am 02.08.2021 hat die Landesregierung die 3. Änderung der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis zum 26.08.2021 gilt.
Es gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen. Mit der Verlängerung der Verordnung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden.
Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz.
Im Bereich der Schulen entfällt die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht.
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