+++ Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III Plus können bis 31.10.2021 gestellt werden +++
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Weiterführende Informationen gibt es im Download-Bereich.
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